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bisher geprüften und publizierten Behandlungen unterscheidet, worin sich also die
                   Erfindungshöhe begründet.“ ...
                   Es ist völlig unverständlich, ja sogar unmöglich,  dass  die  Gehalte  an  Stärke,
                   Eiweiß und Fetten alle gleichermaßen ansteigen sollen ... kann rechnerisch nicht

                   sein,  die Aussage kann nur falsch sein“.  Mit anderen  Worten, die
                   „wissenschaftlichen Beiträge“ enthalten falsche bzw. unrichtige Daten! „... diese
                   drei Punkte reichen nach meiner Ansicht schon aus, um diesen Patentantrag in
                   dieser Form abzulehnen, ja noch besser, ihn erst gar nicht in ein
                   Begutachtungsverfahren aufzunehmen.“! -  Professor Dr. Michael Kruse vom
                   Institut für Pflanzenzüchtung, Saatgutforschung und Populationsgenetik,
                   Fachgebiet      Saatgutwissenschaft        und    –technologie      der   Universität

                   Hohenheim.
                   „... ich bin entsetzt! Zunächst dachte ich, es handelt sich  um ein Scherz, aber
                   dann realisierte ich, dass es sich um ernst gemeinte Patentanträge handelt. So
                   etwas habe ich bis heute noch nicht gesehen. Das ist noch nicht mal Bachelor-

                   Niveau!“ Es handelt sich „... um eine seit Jahrzehnten bekannte Technologie, ...
                   Eine Anerkennung dieser  Anträge würde den  Ruf der  rumänischen
                   Agrarwirtschaft nicht fördern, um es höflich  zu beschreiben“. -  Professor Dr.
                   Karlheinz Köller, vom Institut für Agrartechnik der Universität Hohenheim.

                   “In Zusammenhang mit der Anmeldung des Patents “Verfahren für den Anbau
                   von Mais in eine “permanente pflanzliche Decke”” (am 22.06.2011 unter AZ RO
                   126822 A0 registriert), halte ich Folgendes fest:
                   Das darin beschriebene Verfahren der “Mulchsaat von Mais in

                   Gründüngungsbestände” wurde in den 1980-er-Jahren an der seinerzeitigen Eidg.
                   Forschungsanstalt für Betriebswirtschaft und Landtechnik (FAT, die heitige
                   Agroscope – Institut für Nachhaltigkeitswissenschaften INH), CH-8356
                   Tänikon/TG entwickelt und im FAT-Bericht 376 publiziert. Ich war massgeblich
                   daran beteiligt.

                   Das Einverständnis der Eidg. Forschungsanstalt FAT dieses Verfahren zu
                   patentieren wurde nie erteilt. Anschließend ist festzustellen, dass Anbauverfahren
                   nicht patentiert werden können.” – Brief von Dr. Wolfgang Sturny vom Amt für
                   Landwirtschaft und Natur des Kantons Bern.

                   „Das Verfahren der Maisbestellung in abfrierende Zwischenfrüchte als Mulch-
                   oder Direktsaat ist nicht mehr neu und seit den neunziger Jahren des vorigen
                   Jahrhunderts in Deutschland in der Praxis eingeführt“ – Dr. Jürgen Pickert,
                   Leibnitz-Zentrum für Agrarlandschaftsförschung in Münchberg (Neuruppin).

                   Mit dieser „Rückendeckung“ habe ich das rumänische Patentamt (OSIM) aus
               Bukarest und das Management der INNOVA in Brüssel konfrontiert.

                      Die Begeisterung beider auf meine Briefe und Mails hielt sich „in Grenzen“.


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