Page 155 - SUMMA CUM FRAUDE
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Schlechter sieht es im Falle des „Patent A/00593/ 22.06.2011“ welches  man
               ebenfalls nur als „Patentantrag“ Aktenzeichen  RO  127151 A0  hier findet:
               (http://pub.osim.ro/publication-server/pdf-
               document?PN=RO127151%20RO%20127151&iDocId=2263&iepatch=.pdf).

                   Als ehemaliger „Pflanzenbauer“ und „Pflanzenschützer“ sind mir  einige Saatgut
               Behandlungsverfahren mit Elektronen (Eventus), Magnetfeldern und magnetisierten
               Fluiden bekannt und so war ich neugierig was sich hinter der Bezeichnung „Method
               for stimulation production and quality in maize through low magnetic field exposure of
               the seed“ eigentlich verbirgt.
                   Nachdem  ich den oben angegebenen Patentantrag  gelesen habe,  war  ich
               zunächst sprachlos. Ich konnte mir einfach nicht vorstellen, wie man eine seit Jahren

               bekannte  Sache überhaupt  patentieren kann,  denn zwei der hier angeführten
               Ansprüche wurden schon vor Jahren in der Fachliteratur öfters beschrieben.
                   So z.B. werden im ersten Anspruch aus  dem rumänischen Patentantrag als
               Neuheit der Einfluß von „Wellenlängen“ „zwischen  15 –  23,5 Hz“ die „zu  einem
               zügigem und gleichmäßigem Aufkeimen führen“ , als wichtiger Teil der „Erfindung“
               beschrieben!

                   Leider ist das keine Neuheit,  denn  die  Auswirkungen der Behandlung von
               Maissaatgut in einem schwachen Magnetfeld mit einer Frequenz von 16 Hz wurde
               schon vorher von M. Rochalska und A. Orzeszko-Rywka, in einem Beitrag aus dem
               Jahr 2005 beschrieben.
                   Dazu noch eine kleine Anmerkung. Es gibt keine „Wellenlängen zwischen 15 –
               23,5 Hz“. Bekannt sind nur elektromagnetische Wellen mit einer Wellenlänge (λ)
               von 20.000.000 – 12.760.000 m oder mit einer Frequenz zwischen 15 – 23,5 Hz“!

                   Auch der zweite Patentanspruch deckt sich mit aus Fachbeiträgen längst
               bekannten Erkenntnissen. So wird hier eine Behandlungsdauer von 10 Minuten als
               „Erfindung“ geltend gemacht. Auch keine Neuigkeit.
                   So kann man z.B. im Patent DE 3613891 A1 (Shimazaki Seed Co.) vom 24 April
               1986 (http://www.google.de/patents/DE3613891A1?cl=de) folgendes lesen:

                   “Die Zeit, die sich die Samen im Magnetfeld befinden, kann daher stark variieren
                   und im Bereich von 30 Sekunden bis zu 60 Minuten liegen. Man kann auch längere
                   Zeiten verwenden. Zeiten im Bereich von 2 bis  15 Minuten, vorzugsweise  10

                   Minuten, sind vollständig ausreichend.”

                   Gleiche Aussagen  findet man  auch in einem Beitrag von Prof. Anna
               Aladjadjiyan, von 2002:
                   “The highest values of the treated sample parameters were obtained after 10-min
                   exposure in the magnetic field“.








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